Mit den Berufssprachkursen (BSK) stellt das Bundesamt für Migration ein breites und bedarforientiertes Kursangebot für die Integration in den Arbeitsmarkt. Als Aufbauprogramm auf die Integrationskurse können sich Migranten/Innen auf die Arbeitswelt vorbereiten und Ihre Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt deutlich verbessern. Es handelt sich nach § 45a Aufenthaltsgesetz um ein Regelinstrument der Sprachförderung des Bundes.
Die Berufssprachkurse im Detail
Die Grundlage der BSK bildet der Basiskurs, bei welchem grundsätzlich in drei Arten unterschieden wird (B1, B2, C1). Die Basiskurse haben das Erreichen berufsübergreifender Deutschkenntnisse zum Ziel. Anhand von allgemeinen Inhalten aus der Arbeitswelt werden Kompetenzen gebildet. Die Gruppengröße beläuft sich auf mindestens 15 Teilnehmer – Ausnahmen sind möglich. Während jedes Kurses wird der Fortschritt der Teilnehmenden seitens der Lehrkraft schriftlich dokumentiert und am Ende des Kurses gemeinsam mit den Lernenden ausgewertet. Am Ende eines jeden Kurses steht eine sogenannte Zertifikatsprüfung. Das hierbei zu erreichende Zertifikat dient nicht nur als Nachweis für die erbrachten Leistungen, sondern vereinfacht den weiteren beruflichen Weg enorm.
Spezialkurse
Zusätzlich zu den angebotenen Basiskursen werden diverse Spezialkurse angeboten:
- Kurse mit Fokus auf das Anerkennungsverfahren zu akademischen Heil- und Gesundheitsfachberufen
- Kurse mit Inhalten aus den Fachrichtungen Gewerbe-Technik und Einzelhandel
- Kurse für Teilnehmende aus Integrationskursen, die das Niveau B1 bisher nicht erreicht haben
Teilnahmevoraussetzungen
Allgemeine Voraussetzungen
Für die Teilnahme an den Sprachkursen sind die folgenden Kriterien zu erfüllen:
- Die Teilnehmenden haben einen Migrationshintergrund und den Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung. Dies trifft auf Zugewanderte aus Drittstaaten, Bürger/Innen aus der EU und Deutsche mit Migrationshintergrund zu.
- Die Teilnehmenden haben bereits an einem Integrationskurs teilgenommen und/oder sprechen bereits Deutsch auf A1, A2, B1, B2 oder C1 Niveau nach GER für Sprachen. Bitte beachten Sie, dass für die Belagerung von Kursen unterhalb von B2 der vorher abgelegte Integrationskurs mit nachweislich nicht bestandenem Deutschtest für Zuwanderer vorausgesetzt wird.
- Die Teilnehmenden müssen als arbeitssuchend gemeldet sein und/oder bereits Leistungen nach SGB II oder SGB III beziehen. Hierbei handelt es sich um „Hartz IV“ oder Arbeitslosengeld.
- Die Teilnehmenden sollten auf der Suche nach einer Ausbildungsstelle sein bzw. sich bereits in einer befinden oder das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss durchlaufen.
- Sollten die Teilnehmenden sich bereit in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, ist die Teilnahme an BSK ebenfalls möglich. Es wird lediglich vorausgesetzt, dass keine ausreichenden Sprachkenntnisse vorhanden sind, um den zukünftigen Arbeitsalltag problemlos zu meistern.
Für Informationen zu der Teilnahme an Sprachkursen seitens Gedulteten nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 DeuFöV entnehmen Sie bitte dem Artikel des bamfs. Über Teilnahme entscheiden grundsätzlich Jobcenter und Arbeitsagenturen.
Kosten für die Berufssprachkurse
Grundsätzlich ist die Teilnahme an Berufssprachkursen kostenlos, solange das zu versteuernde Jahreseinkommen unter 20.000 € liegt (Stand November 2021). Andernfalls fallen je Unterrichtseinheit ein Kostenbeitrag von 2,32 € an. Bei einem Kurs mit 600 Einheiten belaufen sich die Gesamtkosten somit auf 1.392 €. Bei erfolgreicher Ablegung der Abschlussprüfung kann eine Rückerstattung von 50 % des Kostenbeitrags erfolgen. Die Übernahme des Kostenbeitrags kann selbstverständlich auch über den Arbeitnehmer abgewickelt werden.